Notwendige Präventionsmaßnahme? – Was denken unsere Leser zum Thema?

Bayern/Landkreis Ansbach. Um das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern möglichst gering zu halten, ist die Dezimierung der Schwarzwildbestände als eine entscheidende vorbeugende Maßnahme beschlossen worden. Für jede Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, wird daher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gewährt. Die Tiere müssen zwischen dem 19. Dezember 2017 und 31. März 2018 erlegt worden sein. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist etwa, dass die Streckenliste (Übersicht der erlegten Tiere) des Jagdjahres 2017/2018 im Zeitraum vom 1. bis 10. April 2018 durch den Jagdausübungsberechtigen bei der Unteren Jagdbehörde vorgelegt wird. Diese bestätigt den Erhalt der Streckenliste und der Jagdausübungsberechtigte erhält eine Kopie dieser. Der entsprechende Erstattungsantrag mit Eigenerklärung sowie weitere Informationen wie etwa die Frist für die Einreichung des Antrages sind unter www.jagd-bayern.de erhältlich. Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt durch den Bayerischen Jagdverband. Bei jeglichen Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde unter der Telefonnummer 0981 468-3201 oder per E-Mail jagdwesen@landratsamt-ansbach.de zur Verfügung.

Für jedes erlegte Wildschwein wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gezahlt. Foto: Pixabay.com

Ihre Meinung?

Wie denken Sie über das kontroverse Thema? Senden Sie eine E-Mail an: redaktion@blicklokal.de – Betreff: Wildsau. Neben Ihrer Meinung brauchen wir außerdem einige kurze Informationen zu Ihrer Person, gerne auch ein Foto. Eine Übersicht, über die spannendsten Lesermeinungen finden Sie dann in einer der kommenden Ausgaben. Bitte achten Sie auf die Länge des eingesendeten Textes, da wir möglichst vielen Lesern die Möglichkeit bieten wollen, zu Wort zu kommen.

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