Vorschläge noch bis 14. März möglich

Landkreis Ansbach. Das Landratsamt Ansbach sucht für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 noch Jugendschöffen. An dem Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können dem Kreisjugendamt noch bis zum 14. März 2018 sich selbst oder andere Kandidaten vorschlagen. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die als ehrenamtliche Laien-Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ansbach und bei der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach eingesetzt.

Alle fünf Jahre werden die Jugendschöffen neu gewählt. Foto: Pixabay.de

Die Jugendschöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Aus den eingegangen Vorschlägen werden 37 Männer und 37 Frauen vom Kreisjugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das weitere Wahlverfahren wird vom Gericht geführt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Ansbach wohnen. Zudem sollten Bewerber bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter hwww.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ und  www.schoeffenwahl.de.

Interessenten an der ehrenamtlichen Tätigkeit können sich im Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Ansbach unter der Telefonnummer 0981-468 5425 oder per E-Mail an jugendamt@landratsamt-ansbach.de melden.

 

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